Kaffee ist ja bekanntlich Geschmackssache! Grundsätzlich sind daher jede Art von Kaffeebohnen für die Kaffeespezialitäten-Vollautomaten von JURA geeignet.

Einzige Ausnahme:
Ungeeignet sind Kaffeebohnen, welche während oder nach der Röstung mit Zusätzen (z.B. Zucker) behandelt wurden. Die Verwendung solcher Kaffeemischungen kann zu Beschädigungen am Mahlwerk führen. Daraus entstehende Reparaturkosten fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.

Wir empfehlen: Edle Spitzenkaffees aus unserer Rösterei
In der JURAworld of Coffee werden Spitzen-Rohkaffees aus verschiedensten Provenienzen zu harmonischen Bouquets vereint und nach traditioneller Methode schonend geröstet. Verwöhnen Sie sich mit unserem Kaffeesortiment für Connaisseurs.